Nutzwergutachten | Parifizierung

Ein Nutzwertgutachten / Parifizierung dient zur Errichtung von Wohnungseigentum und ist Grundlage zur Eintragung der Eigentumsanteile im Grundbuch. Bisher wurden von unserem Büro Riedl Architekten rund 300 Gutachten fertig gestellt, unter anderem für die Shopping City Süd, Milleniumstower + Zentrum Handelskai, TownTown und viele mehr.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
* Grundbuchsauszug und den Auszug aus dem Katasterplan des Grundbuchs.
* Einsichtnahme in die Konsensakten der zuständigen Behörden (mittels erteilter Spezialvollmacht des/der Grundeigentümers/In).
* Feststellung, ob das gegenständliche Objekt überhaupt eigentumsfähig ist.
* Bei Bedarf Erstellung von Farbschemaplänen, in denen die einzelnen selbständigen Einheiten dargestellt werden, oder Planbeilagen mit der graphischen Darstellung von Zubehörteilen (z. B. Kellerräume, Eigengärten, Dachterrassen etc.).
* Gegebenenfalls Abstimmung der zivilrechtlichen Widmung der Objekte.

Aufbauend auf diese Grundlagen kann dann von uns das Nutzwertgutachten erstellt, und das Gutachten zur Ermittlung der selbständigen Räumlichkeiten gemäß der aktuellen Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes ausgestellt werden.

Mittels der Nutzwertberechnung wird, unter Berücksichtigung der im konkreten Vergleich zu den anderen Objekten im selben Haus werterhöhenden oder wertvermindernden Zu- und Abschläge, das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen MiteigentümerInnen untereinander bestimmt und ein Berechnungsschlüssel, z. B. für die Ermittlung der einzelnen Betriebskostenanteile, festgelegt.

Basierend auf die (neu)festgestellten Nutzwerte muss dann noch von allen MiteigentümerInnen ein (Nachtrag zum) Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen werden.

Grundlage für die Berechnung der einzelnen Nutzwerte ist die zu multiplizierende Nutzfläche. Die Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung bzw. einer sonstigen wohnungseigentumstauglichen Räumlichkeit sowie eines Zubehörobjektes, abzüglich der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen, Türöffnungen, Vormauerungen, offenen Balkone, Terrassen bzw. begehbaren Flachdächern sowie Keller- und Dachbodenräumen, sofern diese ihrer Ausstattung nach nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind.

Das somit errechnete Ergebnis ist der Nutzwert eines (Ihres) Wohnungseigentumsobjektes.